
Statuten
aktuelle Statuten des Fürsorgeverein St. Gallen
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Der Fürsorgeverein hilft Einzelpersonen, Paaren und Familien, die in der Stadt St. Gallen wohnhaft sind und sich in Not befinden, allein oder im Zusammenwirken mit anderen Organisationen, soweit nicht Dritte zur Hilfe verpflichtet sind, - bei Krankheit und Erholungsphasen, für Therapien, Kuren, Zahnbehandlungen usw. - bei Engpässen infolge Arbeitslosigkeit, ungenügendem Einkommen, Umzügen, Mietkautionen und dergleichen. Es werden nur einmalige Beiträge gewährt.
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Der Verein ist politisch und konfessionell neutral; er arbeitet sorgfältig, diskret, kostenbewusst, unkompliziert.
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Mitglied mit Stimmberechtigung ist ausschliesslich, wer jeweils im vergangenen Vereinsjahr eine Spende oder Zuwendung, unabhängig der Betragshöhe, geleistet hat.
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Die Vereinsorgane - Die Hauptversammlung ist oberstes Organ. Sie wird von der Kommission einberufen und tagt üblicherweise im ersten Quartal des Kalenderjahres. - Sie beschliesst die Statuten. - Sie wählt den Vereinspräsidenten sowie die Mitglieder der Kommission und der Kontrollstelle. - Ihrer Genehmigung unterliegen Jahresbericht, Jahresrechnung, Revisorenbericht. - Die Kommission besteht aus Präsident/in, Vizepräsident/in, Aktuar/in, Kassier/in und mindestens drei Beisitzern/innen. Alle arbeiten ehrenamtlich. - Die Kommission konstituiert und ergänzt sich selbst. - Sie hält ihre Sitzungen in der Regel alle zwei Monate ab. - Ihr obliegen die Prüfung der Gesuche, die Entscheide über Unterstützungsleistungen sowie die Führung der Vereinsgeschäfte. - Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren/innen, welche die Jahresrechnung prüfen und der Hauptversammlung schriftlich Bericht erstatten.
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Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch eine Hauptversammlung beschlossen werden. Verbleibendes Vermögen ist anderweitig für soziale Zwecke in der Stadt St. Gallen einzusetzen. Die Hauptversammlung regelt die Einzelheiten.
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Diese Statuten ersetzen jene vom 12. März 2018 und wurden genehmigt an der Hauptversammlung vom 11. März 2019.